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Nutzungsordnung für das Genomics & Transcriptomics Labor (GTL)

Das Genomics & Transcriptomics Labor (GTL) wird vom Biologisch-Medizinischen Forschungszentrum (BMFZ) der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf betrieben. Das BMFZ ist gemäß der vom Senat der Heinrich-Heine -Universität Düsseldorf erlassenen Verwaltungsund Benutzerordnung vom 4. September 1991 und der Änderung vom 16. Dezember 1997 eine zentrale wissenschaftlich Einrichtung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf unter Verantwortung des Senats.

§ 1 Zweck und Eingliederung der Ordnung

  1. Das Genomics & Transcriptomics Labor (GTL) ist ein Zentrallabor des Biologisch- Medizinischen Forschungszentrums (BMFZ) der Heinrich-Heine "Universität Düsseldorf und damit ein Teil einer zentralen universitären Einrichtung. Es dient der Koordination und Förderung der Forschung im Bereich der quantitativen und qualitativen DNA- und RNA" Analytik. Dies beinhaltet zum einen den Ausbau und Betrieb der dazu notwendigen Infrastruktur und zum anderen die Unterstützung der Nutzer bezüglich Planung, Durchführung und Auswertung von Analysen.
  2. Die Aufgaben des GTL wird durch die Verwaltungs- und Benutzungsordnung des BMFZ der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 04.09.1991 und der Änderung vom 16. Dezember 1997 geregelt (BMFZ Nutzungsordnung).
  3. In der Nutzungsordnung des GTL wird in Umsetzung der unter (2) genannten Verwaltungs- und Benutzungsordnung des BMFZ speziell die Nutzung und Verteilung der Ressourcen des GTL geregelt.

§ 2 Leistungsbeschreibung des GTL

  1. Das GTL führt Experimente im Bereich der Genomik und Transkriptomik durch. Nukleinsäuren können sowohl mit klassischen Methoden (u.a. Sanger-basierte DNASequenzierung, Real-Time PCR) als auch mit modernen Hochdurchsatzmethoden (u.a. Microarrays, Next Generation Sequencing Verfahren) analysiert werden.
  2. Die Unterstützung der Nutzer durch das GTL erfolgt im Vorfeld durch die Beratung zu folgenden Punkten:
    1. Auswahl der geeigneten Methoden und Analyseplattformen.
    2. Abschätzung des experimentellen Aufwandes.
    3. Aufstellung der anfallenden Kosten.
    4. Qualität/Eignung der zu erwartenden Ergebnisse und deren Auswertung
  3. Die Proben werden entsprechend den experimentellen Anforderungen vom Nutzer aufbereitet und dem GTL zur Analyse zugeführt. Die Entsorgung der Proben nach der Analyse erfolgt entsprechend der Betriebsanweisung des GTL. Eine Rückführung der Proben zum Nutzer ist nach entsprechender Absprache möglich.
  4. Falls vom Nutzer gewünscht, berät und unterstützt das GTL bei der Auswertung der gewonnen Daten.
  5. Das GTL stellt den Nutzern u. a. Spezialgeräte zur routinemäßigen Analyse von DNA und RNA zur selbständigen Bedienung zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige dokumentierte Einweisung der Nutzer durch autorisiertes Personal des GTL.
  6. Das GTL übernimmt die Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen und stellt diese dem Nutzer transparent in Rechnung.

§3 Geltungsbereich, Nutzergruppen und Datenschutz

  1. Nutzer des GTL können alle Wissenschaftler(innen) sein, die im Rahmen ihrer Dienstaufgaben, bzw. von Forschungsvorhaben Genomik- oder Transkriptomik'Analysen durchführen möchten.
  2. Das GTL unterscheidet interne und externe Nutzer. Interne Nutzer sind die Mitglieder des BMFZ (gemäß § 3 der Verwaltungs- und Benutzungsordnung des BMFZ), die Mitglieder und Angehörige der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (gemäß § 11 Hochschulgesetz NRW) sowie die Beschäftigten der Aninstitute (IUF). Alle übrigen Nutzer sind externe Nutzer. Nutzungsentgelte sind für externe und interne Nutzer getrennt geregelt.
  3. Die Datenschutzbestimmungen der Heinrich-Heine-Universität, des Universitätsklinikums und des GTL sind allen Nutzern gegenüber bindend.

§4 Außendarstellung

  1. Zur Information aktueller und potentieller Nutzer betreibt das GTL eine eigene Webseite, die über die BMFZ-Webseite verlinkt ist. Die Webseite informiert über die verfügbaren Leistungen und die zugehörigen technischen und wissenschaftlichen Ansprechpartner.
  2. Die Webseite des GTL enthält weiterhin Dokumentationen über die vorhandenen Geräte, die verwendeten Techniken und Hinweise zur Experimentplanung und Probenbeschaffenheit.

§5 Koordination der Nutzung

  1. Zur Nutzung von Geräten des GTL, die nach vorheriger Einweisung selbstständig bedient werden können, ist mittels des entsprechenden Formulars ein Antrag zu stellen. Die Vergabe der Buchungszeiten erfolgt je nach Gerät elektronisch über den auf der Webseite verfügbaren Gerätebelegungsplan oder nach mündlicher Absprache.
  2. Die Nutzung wissenschaftlicher Dienstleistungen des GTL wird über entsprechende Formulare beauftragt.
  3. Stehen ausreichend Kapazitäten zur Bearbeitung der Aufträge zur Verfügung, werden alle Aufträge in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Liegen mehr Aufträge als Kapazitäten vor, können Aufträge priorisiert werden, nachdem der Leiter des GTL in Rücksprache mit den wissenschaftlichen Ansprechpartnern und den betreffenden Nutzern getreten ist. Eine BMFZ-Mitgliedschaft ist ein Kriterium für eine Priorisierung. Andere Kriterien, wie z.B. Fristen für Anträge und Zusatzexperimente bei der Wiedereinreichung von Publikationen, können auch berücksichtigt werden. In Konfliktfällen entscheidet der Vorstand des BMFZ nach wissenschaftlichen Kriterien.

§6 Kosten und Abrechnung

  1. Internen Nutzern werden die anfallenden projektbezogenen Kosten (Material- und Personalkosten, exklusive der Kosten für die Infrastruktur) in Rechnung gestellt. Für externe Nutzer setzt sich der Rechnungsbetrag aus den Materialkosten, Personalkosten, Infrastruktur- und Investitionskosten sowie einem zusätzlichen Overhead zusammen.
  2. Für Standardmethoden liegen vom GTL erarbeitete Kostenpauschalen vor. Diese sind der Preisliste im Anhang der Nutzungsordnung zu entnehmen. Die Kostenpauschalen können gemäß der allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden. Für Nicht-Standardmethoden oder umfangreichere Projekte werden die Kosten für jeden Einzelfall gesondert ermittelt und den Nutzern vor Durchführung des Experimentes transparent dargelegt.
  3. Die Festsetzung der Nutzungsentgelte ist nicht profitorientiert kalkuliert.
  4. Die Abrechnung erfolgt i.d.R. monatlich über ein elektronisches Rechnungssystem.

§7 Dokumentation und Vereinbarungen

  1. Alle im GTL durchgeführten Analysen werden dokumentiert und auf Wunsch dem Vorstand des BMFZ zur Verfügung gestellt.
  2. Werden Daten, die mit Hilfe des GTL erzeugt oder analysiert wurden, publiziert, verpflichten sich die Nutzer, dies dem GTL mitzuteilen.
  3. Haben die Mitarbeiter des GTL wesentliche wissenschaftliche Leistungen innerhalb eines Projektes erbracht, ist im Falle einer Publikation eine mögliche Koautorenschaft nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu prüfen (Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis).
  4. Zur Sicherung und Verbesserung der Qualität werden die Nutzer hinsichtlich der Leistungen des GTL befragt.

§8 Inkrafttreten

Der Vorstand des BMFZ hat die vorliegende Nutzungsordnung des GTL auf seiner Sitzung am 28.01.2013 beschlossen. Sie tritt sofort in Kraft und ist für alle Nutzer des GTL verbindlich.

Düsseldorf, den 31. Januar 2013 Prof. Dr. Guido Reifenberger         
(Geschäftsführender Leiter des BMFZ)
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